Eindrücke zu Schule und Schulleben an der JGS
Zu unserer Schulgemeinde gehören Schüler/-innen, Lehrer/-innen und Eltern. Sie alle tragen dazu bei, ein gutes Lern- und Arbeitsklima zu schaffen und
möglichst allen Schüler/-innen eine erfolgreiche Schullaufbahn und einen guten Schulabschluss zu ermöglichen.
Lehrer/-innen vermitteln im Unterricht Fachwissen sowie methodische und soziale Kompetenzen.
Darüber hinaus wirken sie erzieherisch auf die Schüler/-innen ein, beraten, fördern und unterstützen diese in schwierigen Situationen.
Die Lehrer/-innen möchten mit den Eltern konstruktiv zusammenarbeiten und bieten ihnen ihre Beratung und Hilfe bei Problemen an.
Erfolgreiches Lernen ist aber nur dann möglich, wenn Eltern mit der Schule gemeinsame Erziehungsziele verfolgen und sich aktiv am Schulleben beteiligen. Dazu
gehören die Teilnahme an Klassenpflegschaftssitzungen, Elternsprechtagen und Elternabenden sowie die Unterstützung ihrer Kinder bei der Erfüllung ihrer schulischen Pflichten, bei
Veranstaltungen und Projekten.
Für unsere Schüler/-innen ist die Schule Ort der Begegnung, des Lernens und Arbeitens.
Gegenseitige Wertschätzung und die Bereitschaft, etwas zu leisten und die Leistung anderer zu achten, ermöglichen eine erfolgreiche Schulzeit.
Dabei werden Schüler/-innen nicht nur an ihren Noten gemessen, sondern auch an ihrem Arbeits- und Sozialverhalten.
Jedes Mitglied unserer Schulgemeinschaft ist verantwortlich für Ordnung, Sauberkeit und Höflichkeit in der Schule und auf dem Schulweg.
Das tägliche Miteinander verschiedener Menschen verlangt gegenseitige Rücksichtnahme.
Wir alle pflegen einen freundlichen Umgangston und gehen respektvoll miteinander um.
Um einen reibungslosen Ablauf des Unterrichts sowie Ordnung in unserer Schule zu gewährleisten, vereinbaren wir folgende Regelungen, die von allen zu beachten sind:
- Schüler/-innen sind verpflichtet, regelmäßig am Unterricht und an anderen Schulveranstaltungen teilzunehmen, sich auf den Unterricht vorzubereiten und
mitzuarbeiten, die gestellten Aufgaben auszuführen sowie die erforderlichen Lern- und Arbeitsmittel bereitzuhalten. Sie werden darin von ihren Eltern und ihren Lehrer/-innen
unterstützt.
- Störungen des Unterrichts, Fehlzeiten und Verspätungen werden in Aktennotizen bzw. in Klassenbucheintragungen festgehalten. Bei wiederholtem Fehlverhalten
erfolgt eine Benachrichtigung der Eltern und ggf. weitere Maßnahmen im Rahmen der rechtlichen Vorgaben. Fehlzeiten und Verspätungen erscheinen auf Zeugnissen, ebenso können
Bemerkungen zum Arbeits- und Sozialverhalten auf dem Zeugnis erscheinen.
- Ist ein Schüler/eine Schülerin wegen Krankheit oder aus anderen zwingenden Gründen verhindert am Unterricht teilzunehmen, so ist die Schule am ersten Tag des
Fehlens telefonisch zu benachrichtigen. Unmittelbar nach der Rückkehr in die Schule muss der Klassenleitung eine schriftliche Entschuldigung unter Angabe des Grundes für
das Schulversäumnis und der genauen Fehlzeiten vorgelegt werden. Bei längerem Fehlen ist spätestens nach 2 Wochen eine Zwischenmitteilung vorzulegen.
- Beurlaubungen aus wichtigen Gründen für einzelne Tage sind rechtzeitig vorher bei der Klassenleitung schriftlich zu beantragen. Beurlaubungen vor oder im
Anschluss an die Ferien sind laut Erlass nicht möglich.
- Um einen pünktlichen Unterrichtsbeginn zu gewährleisten, begeben sich Lehrer/-innen und Schüler/-innen mit dem ersten Klingelzeichen zu den Klassenräumen.
- Ist 10 Minuten nach Unterrichtsbeginn noch keine Lehrerin oder kein Lehrer in der Klasse, so hat der Klassensprecher/die Klassensprecherin oder der Vertreter/
die Vertreterin dies im Sekretariat oder bei der Schulleitung zu melden.
- Der Lehrer/die Lehrerin beendet den Unterricht (in der Regel mit dem Klingelzeichen).
- Zwischen den Unterrichtsstunden bleiben die Schüler/-innen ruhig in ihren Klassenräumen und warten dort auf den Lehrer/die Lehrerin. Der Klassenraum darf
nur verlassen werden, um in einen Fachraum zu gehen.
- Auf dem Schulgelände gilt in der Zeit von 7.30 bis 16.00 Uhr ein Verbot für Mobiltelefone und andere elektronische Geräte sowie deren Zubehör. Ausnahmen
gelten nur im Auftrag und Beisein der Lehrerin/des Lehrers. Bei Zuwiderhandlungen sind die Geräte abzugeben.
- Essen, Trinken und Kaugummi kauen ist während des Unterrichts nicht gestattet.
- Im Unterricht werden keine Kopfbedeckungen getragen.
- Die Toiletten werden in der Regel nicht während des Unterrichts, sondern nur in den Pausen aufgesucht.
- Verhalten und Aufenthalt in den Pausen, vor dem Unterricht & in der Mittagspause
- In den Pausen verlassen alle Schüler/-innen unverzüglich die Unterrichtsräume und begeben sich auf den Schulhof.
- Bei Regenpausen halten sich die Schüler/-innen im Foyer und im überdachten Durchgang vor der Hausmeisterloge auf.
- Das Schulgelände darf während der Unterrichtszeit und der Pausen nicht verlassen werden. Über Ausnahmen entscheidet der Lehrer/die Lehrerin. Eine
Ausnahmeregelung für die Mittagspause unterliegt festgelegten Bedingungen und die zeitlich befristeteEinwilligung der Erziehungsberechtigten. (Formblatt bei der
Klassenleitung erhältlich)
- Bei Unterrichtsbeginn in der 2. Stunde oder später halten sich die Schüler/-innen vorher ausschließlich auf dem hinteren Schulhof oder in der Aula auf.
- In der Mittagspause halten sich die Schüler/- innen in der Aula, auf dem hinteren Schulhof, in der Mensa und je nach Angebot in der Schülerbücherei / alten
Turnhalle auf. Der Aufenthalt im übrigen Schulgebäude, v.a. in den Klassentrakten, ist nicht gestattet.
- Verhalten im Schulgebäude und auf dem Schulgelände
- Die pflegliche Behandlung fremden Eigentums sollte selbstverständlich sein. Bei Beschädigung von Schuleigentum haften die Verursacher oder
deren Erziehungsberechtigte.
- Papier und Abfälle, auch Kaugummis, sind in die dafür vorgesehenen Behälter zu werfen. Spucken ist auf dem gesamten Schulgelände zu unterlassen.
Jeder Schüler/jede Schülerin hat seinen/ihren Arbeitsplatz sauber und aufgeräumt zu verlassen. Nach Unterrichtsschluss werden die Stühle hochgestellt. Der Ordnungsdienst jeder Klasse
kontrolliert nach Unterrichtsende, dass der Raum gekehrt und ordentlich ist.
- Das Rauchen ist für Jugendliche unter 18 Jahre untersagt. Daraus leitet die Schule einen erweiterten Verantwortungsbereich ab. Das bedeutet: Auf dem
erweiterten Schulgelände gilt das Rauchverbot. Der Verzehr alkoholischer Getränke ist Schülerinnen und Schülern ebenfalls im gesamten Schulbereich untersagt.
Die Schulordnung gilt in dieser Fassung ab dem Schuljahr 2012/2013.