Quelle der Termine: https://www.standardsicherung.schulministerium.nrw.de/cms/zentrale-pruefungen-10/termine/termine-2025
Informationen zu Terminen, Ablauf, Inhalten und rechtlichen Bestimmungen der Zentralen Prüfung 10 NRW.
Den Flyer und Informationen in weiteren Sprachen finden Sie unten als Download
Mit Lernstandserhebungen soll festgestellt werden, über welche Kompetenzen die Schülerinnen und Schüler zum Testzeitpunkt in den getesteten Fächern verfügen. Die Ergebnisse können von den Schulen mit den Vorgaben der Kernlehrpläne verglichen werden und leisten damit einen Beitrag zur Unterrichtsentwicklung und zur Förderung der Schülerinnen und Schüler.
Die Teilnahme ist für alle Schülerinnen und Schüler der achten Klassen verpflichtend.
Ausnahmen
Schülerinnen und Schüler mit sonderpädagogischem Unterstützungsbedarf in Förderschulen und im Gemeinsamen Lernen können freiwillig
teilnehmen - ihre Ergebnisse gehen nicht in die Gesamtauswertung ein. Die Entscheidung hierfür liegt im Ermessen der unterrichtenden Lehrkraft.
Schülerinnen und Schüler, die weniger als 12 Monate in Deutschland leben und die deutsche Sprache noch nicht ausreichend beherrschen, nehmen nicht teil.
Förderschulen können auf freiwilliger Basis an den Lernstandserhebungen teilnehmen
Lernstandserhebungen sind ein Diagnoseinstrument und werden nicht als Klassenarbeit gewertet und nicht benotet (§ 48 Absatz 2 Satz 3 SchulG i.V. mit RdErl. des MSW; BASS 12-32 Nr. 4).
Nein, sinnvoll ist es aber, die Schülerinnen und Schüler auf die ungewohnten Aufgabenformate vorzubereiten.
Der Aufbau von Kompetenzen ist ein langfristiger Prozess, der über Jahre hinweg in guten Lernarrangements erfolgt, die auch Alltagsbezüge, das Vernetzen von Inhalten, regelmäßiges Wiederholen von Grundlagen, gegenseitiges Erklären, Zusammenstellen und Umarbeiten von Übersichten, eigene Schreibprodukte usw. beinhalten.
Ein gezieltes Trainieren von Testaufgaben kann diesen Kompetenzaufbau nicht ersetzen. Es verfälscht aber das Ergebnis der Lernstandserhebung, da dann vielleicht kurzfristig Wissen oder Fertigkeiten eingebracht werden, die als dauerhafte Kompetenz noch gar nicht verfügbar sind.
Gemäß dem RdErl. des MSW vom 20.12.2006 "Zentrale Lernstandserhebungen (Vergleichsarbeiten)" (PDF-Datei, 105KB) erhalten die Eltern bzw. Erziehungsberechtigten die Ergebnisse ihres Kindes sowie die Ergebnisse der Klasse und der Schule auf einem landeseinheitlichen Formblatt.
Die Ergebnisse der Schule im landesweiten Vergleich, werden auf der Schulkonferenz vorgestellt.
Ergebnisse einzelner Schulen werden nicht veröffentlicht.
Weitere Informationen können Sie im Internet auf den Seiten des Instituts zur Qualitätsentwicklung im Bildungswesen Berlin, (IQB) finden.
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