Aktuelle Informationen zu wichtigen schulischen Fragen rund um Corona

28.08.21

INFORMATIONEN zur Impfung (Aufklärungsbogen), auch und gerade für Jugendliche ab 12 Jahren + EINWILLIGUNG für eine Impfung

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Einwilligung-de.pdf
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Hygiene - Regeln in der aktualisierten Fassung

Sie gelten für alle - immer!

30.10.2020, 19.40 Uhr:

Aktuelle Situation und Konsequenzen

Der Schule wurden derzeit 2 positive Infektionsfälle mitgeteilt. Nach Rücksprache mit dem Gesundheitsamt wurden Schüler/-innen vorsorglich nach Hause geschickt. Eine diesbezügl. Quarantäne wurde - Stand jetzt - nicht angeordnet.

Darüber hinaus sind derzeit 2 Schüler/-innen und 2 Kolleg/-innen in Quarantäne. Die gesamte Situation wird laufend mit dem Gesundheitsamt besprochen. Die jeweilig betroffenen Eltern wurden und werden zeitnah informiert.

Aufgrund des Infektionsgeschehens bleibt die ÜMI/Mensa in der nächsten Woche leider geschlossen!

Die Informationen werden laufend aktualisiert.

21.10.2020

Schulministerium gibt neue Regeln zum Infektionsschutz heraus; u.a. MASKENPFLICHT auch im UNTERRICHT.

Auszug aus den "Ergänzenden Informationen zum Schulbetrieb ..." seitens des Schulministeriums vom 28.11.2020:

 

" (...) Die Hinweise und Empfehlungen (zum Lüften, Anm.) folgen der inzwischen allgemein anerkannten Erkenntnis, dass über die AHA–Regel (Abstand, Hygiene, Alltagsmaske) hinaus das Lüften der Unterrichtsräume ein wesentlicher, einfacher und wirkungsvoller Beitrag dazu ist, das Risiko einer Ansteckung mit dem Corona-Virus über Aerosole deutlich zu verringern.

Die Kultusministerkonferenz hat diesem Thema ihre besondere Aufmerksamkeit gewidmet. Das Umweltbundesamt hat auf ihre Bitte dazu seine Empfehlungen zu Luftaustausch und effizientem Lüften zur Reduzierung des Infektionsrisikos durch virushaltige Aerosole in Schulen veröffentlicht und ins Netz gestellt:

https://www.umweltbundesamt.de/presse/pressemitteilungen/coronaschutz-in-schulen-alle-20-minuten-fuenf

Die darin empfohlenen Regeln sind klar formuliert, leicht zu befolgen und sollten schnell zur selbstverständlichen Praxis in allen Unterrichtsräumen werden:

  • Stoßlüften alle 20 Minuten,
  • Querlüften wo immer es möglich ist,
  • Lüften während der gesamten Pausendauer.

Eine weitere und etablierte Maßnahme zum Infektionsschutz in den Schulen ist das Tragen einer Mund-Nase-Bedeckung. Die Regelungen hierzu finden sich in der jeweils gültigen Coronabetreuungsverordnung (CoronaBetrVO), die für den Schulbetrieb nach den Herbstferien überarbeitet wurde. Die jeweils aktuelle Fassung ist auf der Internetseite des Ministeriums für Arbeit, Gesundheit und Soziales allgemein zugänglich:

https://www.mags.nrw/coronavirus-rechtlicheregelungen-nrw

Anlässlich des aktuellen und beschleunigten Infektionsgeschehens knüpft Nordrhein-Westfalen weitgehend wieder an die bewährten Regelungen der Zeit unmittelbar nach den Sommerferien an. Das bedeutet für den Schulbetrieb nach den Herbstferien:

  • Im Schulgebäude und auf dem Schulgelände müssen alle Schülerinnen und Schüler eine Mund-Nase-Bedeckung tragen; dies gilt für alle Schülerinnen und Schüler ab der Jahrgangsstufe 5 auch wieder im Unterricht und an ihrem Sitzplatz.
  • Die Schülerinnen und Schüler der Primarstufe müssen weiterhin keine Mund-Nase-Bedeckung tragen, solange sie sich im Klassenverband im Unterrichtsraum aufhalten.
  • Auch für die Angebote im Offenen Ganztag gelten die bisherigen Regelungen fort, d.h es sind keine Mund-Nase-Bedeckungen erforderlich.
  • Lehrkräfte müssen keine Mund-Nase-Bedeckung tragen, solange sie im Unterricht einen Mindestabstand von 1,5 Metern einhalten können.
  • Von der Pflicht zum Tragen einer Mund-Nase-Bedeckung kann die Schulleitung nach Vorlage eines aussagekräftigen ärztlichen Attests generell aus medizinischen Gründen befreien, eine Lehrerin oder ein Lehrer aus pädagogischen Gründen zeitweise oder in bestimmten Unterrichtseinheiten. In diesen Fällen ist in besonderer Weise auf die Einhaltung des Mindestabstandes von 1,5 Metern – wenn möglich – zu achten.
  • Diese Regelungen sollen bis zum Beginn der Weihnachtsferien am 22. Dezember 2020 gelten (...)".

Montag, 31.8.20

 

Sehr geehrte Eltern und Erziehungsberechtigte!

Liebe Schülerinnen und Schüler!

Wie bereits am Freitag in der Presse angekündigt gilt ab dem 01.09.2020 nicht mehr die Maskenpflicht während des Unterrichtes. Dazu gibt es sicherlich unterschiedliche Meinungen, wissen wohl auch die Fachleute derzeit nicht wirklich, wie das Virus aufzuhalten ist. Die Maske und der Abstand scheinen eine gute Möglichkeit zu sein.


Fakt ist, ich kann die Schulgemeinschaft nicht dazu zwingen an der Maskenpflicht festzuhalten, sondern lediglich auf Verständnis und Einsicht hoffen. Nach Rücksprache mit vielen am Schulleben beteiligten Personen werde ich auf das freiwillige Tragen der Maske während des Unterrichtes hinwirken. Dazu habe ich meine Kolleginnen und Kollegen, insbesondere diejenigen, die Vorerkrankungen oder schlichtweg Sorgen bezüglich des Fehlens der Masken haben, ermuntert, ihre Lerngruppen offensiv um das Tragen der Maske auch während ihres Unterrichtes zu bitten. Mehr kann ich, können wir derzeit nicht tun. Dies dürfte auch im Sinne der Eltern und Kinder sein, die ebenfalls Befürchtungen haben.
 

In der Hoffnung auf Ihr und euer Verständnis und entsprechende Unterstützung verbleibe ich mit den besten Wünschen für die neue Phase in Corona-Zeiten.

 

Michael Roske

Schulleiter
 

Ältere Infos, Briefe und Hinweise finden Sie im Corona - Archiv!

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