Der Förderverein versucht im Sinne einer Solidargemeinschaft ideell und materiell die Arbeit an unserer Schule zu fördern, insbesondere da, wo die öffentliche Hand als Schulträger nicht tätig wird oder wegen fehlender Mittel nicht tätig werden kann.
So hat der Förderverein in den letzten Jahren in den verschiedensten Bereichen des Schullebens helfen können.
So z.B. bei der Ausstattung unseres 2.Computerraumes und unserer Schülerbücherei, bei der Anschaffung einer neuen Beschallungsanlage für unsere Aula, von Musikinstrumenten, von Sportgeräten, von Experimentiergeräten für den Physikunterricht, von Fischer-Technik-Bauteilen für die Prozessdatenverarbeitung, von Materialien für den Kunstunterricht, von Sport- und Spielgeräten für die Pausengestaltung, der Unterstützung einzelner Schüler/innen bei Klassenfahrten sowie mit finanziellen Beiträgen zu Projektwochen und Veranstaltungen in der Schule.
Dank des Fördervereins konnte im letzten Jahr u.a. ein mobiles Soundsystem und ein LED-TV für den Musikraum angeschafft werden.
Außerdem wurden der Schülerchor sowie die Ersthelfer, Schülerlotsen und Helfer bei der Haustechnik mit einheitlichen T-Shirts ausgestattet.
Diese Leistungen können wir nur erbringen, wenn wir Spenden und Beiträge erhalten und möglichst alle Eltern und Erziehungsberechtigten Mitglieder im Förderverein werden.
Wir bitten Sie deshalb, die Arbeit des Fördervereins durch ihre Mitgliedschaft zu unterstützen.
Sie würden uns die Arbeit erheblich erleichtern, wenn Sie gleichzeitig die Vollmacht erteilen, mittels Lastschrift den Vereinsbeitrag einzuziehen.
Der Beitrag beträgt pro Jahr 25 € und wird jährlich im Herbst eingezogen.
Sie können auch einen höheren Betrag einziehen lassen.
Der Beitrag und auch Spenden sind steuerlich als Sonderausgaben abzugsfähig, weil der Förderverein ein gemeinnütziger Verein im Sinne des Steuerrechts ist (wegen der Einzelheiten wird auf das beiliegende „Steuerliche Abzugfähigkeit der Beiträge und Spenden an den Förderverein“ verwiesen).
Die ausgefüllte Beitrittserklärung geben Sie bitte der Klassenlehrerin oder dem Klassenlehrer Ihres Kindes.
Der neue Vorstand des Förderverein wurde am 11.3.2019 gewählt.
v.l. Vorsitzende Frau Adam-Opitz, Schatzmeisterin Frau Uzun, stv.Vorsitzende Frau Pietruzska
Sehr geehrte Eltern,
Sie haben 2 Möglichkeiten dem Förderverein der JGS beizutreten.
1. Online über unser SSL Verschlüsseltem Formular
2. Offline indem Sie das PDF Dokument auf dieser Seite downloaden und ausfüllen und uns zukommen lassen.
Bereits jetzt möchten wir uns für Ihr Interesse und Ihre Unterstützung bedanken.
Sollten Sie noch Fragen zu unserer Arbeit haben, schreiben Sie uns bitte eine
E-Mail an FV@rsgodorf.de
Mit freundlichem Gruß,
Ihr Vorstand des Förderverein JGS
Der Förderverein der Johannes-Gutenberg-Realschule ist ein im Vereinsregister eingetragener Verein, der nach steuerlichen Vorschriften gemeinnützig ist.
Er ist gemäß Steuerbescheid des Finanzamtes Köln-Süd vom 08.01.2013, Steuernummer 2 19/5882/0220 nach § 5 Abs 1 Nr. 9 Körperschaftsteuergesetz und nach § 3 Nr. 6 Gewerbesteuergesetz befreit, weil er ausschließlich und unmittelbar steuerbegünstigten gemeinnützigen Zwecken im Sinne der § § 51 ff Abgabenordnung dient.
Der Förderverein fördert folgende, allgemein als besonders förderungswürdig anerkannte gemeinnützige Zwecke: Berufsbildung und der Studentenhilfe.
Diese Satzungszwecke entsprechen Abschnitt A Nr. 4 der Anlage 1 zu § 48 Einkommensteuer-Durchführungs-Verordnung.
Aus diesem Grunde ist der Förderverein berechtigt, für Spenden und Mitgliedsbeiträge, die zur Verwendung für diese Zwecke zugewendet werden, Spendenbescheinigungen nach amtlich vorgeschriebenem Muster auszustellen. Mittels dieser Spendenbescheinigung kann der Spender in seiner Einkommen-, Körperschaft- und Gewerbesteuererklärung die Spende bzw. den Mitgliedsbeitrag steuermindernd geltend machen.
Grundsätzlich ist also für die steuerliche Anerkennung der Spenden und Beiträge durch das Finanzamt die Vorlage einer förmlichen
– von einer zeichnungsberechtigten Person unterschriebenen –
Spendenbescheinigung Voraussetzung.
Eine Ausnahme gilt, wenn die Spende 100 € nicht übersteigt.
Hier genügt als Nachweis anstelle einer förmlichen Spendenbescheinigung der Bareinzahlungsbeleg oder die Buchungsbestätigung
(z.B. Kontoauszug oder Lastschrifteinzugsbeleg)
eines Kreditinstitutes, wenn aus dem Bankbeleg der Name und die Kontonummer des Spenders und Spendenempfängers, der gespendete Betrag sowie der Buchungstag ersichtlich ist.
Diese Voraussetzungen sind mit den von uns gefertigten Überweisungsvordrucken bzw. dem Text für den Lastschrifteinzug erfüllt.
Die 100 € Grenze gilt pro Spende und ist kein Jahreshöchstbetrag.
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